Betreutes Wohnen
Einheitliche Qualitätsstandards im DRK
Neue Regelung gilt ab jetzt für alle 16 Anlagen in Hamburg, in denen das Rote Kreuz Betreutes Wohnen anbietet – Betroffen sind die Bewohner von 1200 Wohnungen
In allen DRK-Anlagen des Betreuten Wohnens in Hamburg gelten künftig einheitliche Qualitätsstandards, um die Abläufe für eine seniorengerechte Wohnform verbindlich zu regeln. „Damit wollen wir für noch mehr Transparenz sorgen und aufzeigen, welche Möglichkeiten und Grenzen das Betreute Wohnen für ältere Menschen bietet“, erklärte DRK-Präsident Wilhelm Rapp. Rund ein Jahr lang haben zahlreiche DRK-Mitarbeiter aus den Bereichen der Seniorenbetreuung und Pflege an einem praxisnahen Qualitätsmanagement-Handbuch gearbeitet und darin festgelegt, wie die Bewohner betreut und beraten, Beschwerden bearbeitet und Freizeitangebote gestaltet werden. Auch auf die Zusammenarbeit mit dem Mieterbeirat und die Angebote von Sprechstunden geht das Qualitätsmanagement-Handbuch ein, das in allen Anlagen des Betreuten Wohnens für die Bewohner zur Einsicht ausliegt.
Durch die neuen Richtlinien wird zudem die sogenannte „Lebenszeichen-Kontrolle“ künftig einheitlich geregelt. So sollen Betreuer frühzeitig bemerken können, wenn Bewohner beispielsweise wegen eines Unfalls in ihrer Wohnung nicht mehr vor die Tür treten. Darüber hinaus empfiehlt das DRK allen seinen Bewohnern das zusätzliche Angebot des kostenpflichtigen Hausnotruf-Systems zu nutzen. Per Knopfdruck kann in einer Notlage sofort Hilfe herbeigerufen werden, die innerhalb weniger Minuten vor Ort ist. Mit seinen Angeboten des Betreuten Wohnens will das Rote Kreuz in Hamburg älteren Menschen, die zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, ermöglichen, ihr Leben in der eigenen Wohnung selber zu gestalten. Dafür bietet das Rote Kreuz Unterstützung an und bemüht sich auch mit gemeinsamen Veranstaltungen und Ausflügen, nachbarschaftliche Kontakte unter den Bewohnern aufzubauen und zu erhalten.
Betreutes Wohnen ist für Menschen gedacht, die ihren Haushalt weitgehend selbständig führen können. Die angebotenen Betreuungsleistungen sollen dabei helfen. Doch Betreutes Wohnen kann auch an seine Grenzen stoßen, wenn beispielsweise eine demenzielle Erkrankung mit starken Orientierungs- und Wahrnehmungsstörungen vorliegt oder der Bewohner sich selbst und andere gefährdet. Eine Rundum- Pflege und -Betreuung wie im Alten- und Pflegeheim kann im Betreuten Wohnen nicht geleistet werden. Alles, was jedoch durch einen ambulanten Pflegedienst abgedeckt werden kann, muss kein Grund für einen Aus- oder Nichteinzug sein. Im Betreuten Wohnen sind Grundleistungen für die Bewohner festgelegt. Darüber hinaus werden durch das Netzwerk des Roten Kreuzes weitere kostenpflichtige pflegerische oder die Pflege ergänzende Wahlleistungen angeboten. Insgesamt offeriert das Rote Kreuz die Leistungen des Betreuten Wohnens für rund 1200 Wohnungen in Hamburg.
Für Fragen stehen wir Ihnen in der DRK-Pressestelle in Hamburg gerne zur Verfügung. Telefon: 040 / 55 420-150/-157.